Mehrwertsteuerliche Behandlung von Leistungen im Lohnausweis

30. März 2026

Leistungen an Mitarbeitende werfen häufig mehrwertsteuerliche Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit dem Lohnausweis. Mit einem einfachen Vier-Schritte-Schema lässt sich systematisch beurteilen, ob und in welchem Umfang Mehrwertsteuer anfällt.

1. Mitarbeitende bezahlen selbst:
Zahlung (auch via Lohnabzug) = steuerbarer Umsatz.
Beispiel: Mittagessen für CHF 15 → inklusive Mehrwertsteuer, Normalsatz.

2. Gratisleistung wird im Lohnausweis als Naturallohn deklariert:
Gilt mehrwertsteuerlich wie bezahlt = steuerbarer Umsatz.
Beispiel: Jubiläumsgeschenk.

3. Gratisleistung ohne Deklaration im Lohnausweis:
Kein Umsatz = keine Mehrwertsteuer.
Beispiel: Halbtax-Abo.

4. Pauschalen der ESTV:
Für gewisse Leistungen erlaubt wie z. B. Privatnutzung des Geschäftsfahrzeugs: 0.9 % vom Netto-Anschaffungswert pro Monat, inkl. Mehrwertsteuer.

Fazit: Mehrwertsteuer fällt an, wenn Mitarbeitende bezahlen oder wenn eine Gratisleistung als Naturallohn im Lohnausweis erscheint.

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