Teilpensionierung und Kapitalbezüge:

28. April 2025

Mit der AHV-Reform 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden neue Regeln für den gestaffelten Bezug von Vorsorgekapital eingeführt.

Hier die wichtigsten Punkte:

  1. Kapitalbezüge in drei Schritten
  • Altersleistungen können nun in maximal drei Schritten in Kapitalform bezogen werden.
  • Alle Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres zählen als ein Schritt.
  • Nach dem dritten Schritt ist nur noch ein Rentenbezug möglich.
  1. Regeln für Teilpensionierung
  • Erster Teilbezug: Der erste Bezug muss in der Regel mindestens 20% der gesamten Altersleistung ausmachen, ausser die Vorsorgeregelung erlaubt weniger.
  • Dauerhafte Lohnreduktion: Der Beschäftigungsgrad muss dauerhaft reduziert und der versicherte Lohn entsprechend angepasst werden.
  • Mindestabstand: Zwischen den Teilbezügen muss mindestens ein Jahr liegen. Bei kürzeren Abständen prüft die Steuerbehörde genau, ob dafür triftige Gründe vorliegen.
  1. Steuerliche Aspekte
  • Gestaffelte Kapitalbezüge können steuerlich vorteilhaft sein, da die Steuerprogression dadurch gemildert wird.
  • Vorsorgeleistungen, die über mehrere Jahre verteilt werden, senken die Steuerbelastung.
  1. Kantonale Unterschiede
  • Im Kanton Zürich sind ab sofort drei Kapitalbezüge steuerlich zulässig, was mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen harmoniert.
  • In anderen Kantonen können abweichende Regelungen gelten.

Fazit:

Die AHV-Reform 21 schafft klare Vorgaben für Kapitalbezüge bei Teilpensionierung. Wer eine Teilpensionierung plant, sollte die spezifischen Regeln des jeweiligen Kantons berücksichtigen und sich über mögliche steuerliche Vorteile informieren.

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