Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Lebensgemeinschaft für die Pensionskasse auch dann zählt, wenn unverheiratete Partner wegen ihrer Arbeit nur an Wochenenden und in den Ferien zusammenwohnen.
Das Urteil modernisiert die Regeln im Berufsvorsorgegesetz BVG, sodass der Partner in einer Lebensgemeinschaft von der Pensionskasse begünstigt werden kann. (Quelle: BGE 9C_485/2021 vom 21.2.2022)