Steuerbehörde darf frühere Schätzung ignorieren

29. Juli 2025

Im Kanton Thurgau wurde eine Liegenschaft im Rahmen einer allgemeinen Neubewertung neu eingeschätzt. Dabei ist die Steuerbehörde nicht an ältere Schätzungen gebunden. Der neu festgelegte Verkaufs- und Mietwert der Immobilie gelten deshalb als korrekt. (Quelle: BGE 9C_525/2024 vom 13.5.2025)

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