Rechtsvorschlag per Mail oder Telefon ist zulässig

29. Juli 2025

Ein Rechtsvorschlag auf eine Betreibung muss nicht zwingend per Brief erfolgen. Er kann auch per Mail oder per Telefon Rechtsvorschlag erhoben werden.

Tipp: Unbedingt eine Empfangsbestätigung des Betreibungsamtes verlangen.

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