Die Grundstückgewinnsteuer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem damaligen Kaufpreis einer Liegenschaft plus die wertvermehrenden Aufwände.Bei Schenkungen und Erbvorbezügen wird die Grundstückgewinnsteuer nicht erhoben. Das heisst, dass die...
Die Grundstückgewinnsteuer bei Schenkungen und Erbvorbezügen
read more