Das Arbeitszeugnis muss mit dem Datum versehen sein, an dem es tatsächlich ausgestellt wird. Falls der Arbeitgeber die Ausstellung verzögert, ist das Zeugnis rückwirkend auf den Tag zu datieren, an dem es ursprünglich hätte erstellt werden müssen. (Quelle: BVG A-2402/2023 vom 2.12.2024)
Lottogewinne bis zu einer Million steuerfrei
Ab der Steuerperiode 2019 müssen Gewinne aus Lotto, Wettbewerben und Internet-Casinos bis zu einem Wert von einer Million nicht mehr versteuert werden.