Die fünf häufigsten Schwierigkeiten beim Erben von Immobilien

28. November 2025

Wenn Immobilien im Nachlass sind, gibt es eine Reihe von praktischen, rechtlichen und finanziellen Problemen, die auftreten können, insbesondere dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind.
Hier ist eine Übersicht der fünf häufigsten Schwierigkeiten:

1. Unteilbarkeit der Immobilie

Eine Immobilie lässt sich nicht einfach aufteilen wie Bargeld. Wenn z. B. drei Kinder erben, gehört die Immobilie ihnen gemeinsam, d.h. eine Erbengemein­schaft entsteht.

Problem: Alle Entscheidungen (Verkauf, Vermietung, Renovierung etc.) müssen gemeinsam getroffen werden. Uneinigkeit führt oft zu Streit oder Blockade.

2. Liquiditätsprobleme

Immobilien können viel Wert haben, aber kein verfügbares Geld bringen. Wenn z. B. ein Erbe den anderen auszahlen will, braucht er Eigenkapital oder einen Kredit.

Auch die Erbschaftssteuer, je Verwandtschaftsgrad, kann zu Problemen führen, wenn das Vermögen „nur“ in der Immobilie steckt.

3. Zwangsverkauf oder Teilungsversteigerung

Kommt es zu Streit in der Erbengemeinschaft und will ein Miterbe seinen Anteil nicht halten, kann er eine Teilungsversteigerung beantragen. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert, oft unter ihrem Wert.

Die Folge ist ein Wertverlust, Familienkonflikte und der mögliche Verlust eines emotional wichtigen Hauses.

4. Erhaltungsaufwand und Kosten

Wer kümmert sich um Instandhaltung, Grundsteuer, Versicherung des verlassenen Hauses?

Bei vermieteten Immobilien: Wer ist für Verwaltung oder Mietverhältnisse zuständig?

Häufig übernehmen einzelne Erben mehr Verantwortung, was zu Ungleichheiten führt und ausgeglichen werden muss.

  • Unterschiedliche Interessen der Erben können leicht zu Schwierigkeiten führen. So möchte beispielsweise ein Erbe im geerbten Haus wohnen bleiben, während ein anderer den Verkauf bevorzugt und ein dritter das Objekt lieber vermieten würde. Solche unterschiedlichen Vorstellungen führen oft zu Konflikten, Verzögerungen in der Abwicklung und zu erheblichen emotionalen Belastungen innerhalb der Erbengemeinschaft.

5. Fehlendes Testament = gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament wird der Nachlass wird nicht automatisch gerecht oder sinnvoll verteilt und es gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies kann bedeuten, dass es mehrere Miterben gibt.

Vorsorglich kann man einiges tun, um spätere Konflikte unter Erben zu vermeiden. So ist es ratsam, ein Testament oder einen Erbvertrag mit klaren Regelungen zur Immobilie zu verfassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie einem bestimmten Erben zuzuweisen und gleichzeitig eine angemessene Ausgleichszahlung an die übrigen Erben festzulegen. Alternativ kann die Immobilie bereits zu Lebzeiten gezielt übertragen werden, zum Beispiel unter Vorbehalt eines Wohnrechts­­. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Entstehung einer Erbengemeinschaft im Testament möglichst zu vermeiden, da sie häufig zu Uneinigkeiten und Verzögerungen führt.

Fazit:
Immobilien im Nachlass können schnell zu Streit, finanziellen Problemen oder Zwangsverkäufen führen, besonders bei mehreren Erben. Eine frühzeitige, klare Regelung ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und den Wert des Vermögens zu erhalten.

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