Der ordentliche Eingabeschluss ist der 31. März.
Für viele ist das ein sportliches Ziel. Zum einen, weil gerade anfangs Jahr vieles anfällt und das Geschäft wieder auf Trab gebracht werden muss. Zum anderen fehlen oft auch noch wichtige Unterlagen welche erst nach Ablauf der Einreichungsfrist zur Verfügung stehen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig eine Verlängerung der Einreichungsfrist beantragen. Im Kanton Zürich können Sie eine Verlängerung bis Ende November bekommen. So können Sie sich die notwendige Zeit nehmen um alle Unterlagen zusammenzutragen und die Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen.
Gerne helfen wir Ihnen dabei.