Eine Auszugsgarantie hilft bei einer Sanierungskündigung

26. Februar 2026

Wenn ein Vermieter eine ganze Liegenschaft sanieren will, kann er alle Miet­verträge kündigen, auch die von Geschäftsmietern; eine sogenannte Sanie­rungs­kündigung. Das kann für den Geschäftsmieter einen Standortverlust bedeuten.

Mit einer Auszugsgarantie kann der Mieter versuchen, die Kündigung abzu­wenden. Dabei sichert der Mieter dem Vermieter verbindlich zu, dass er für die Dauer der Sanierung auszieht und auf weitere Ansprüche verzichtet.

Wann wirkt die Auszugsgarantie?

  • Sie muss vor der Kündigung abgegeben werden.
  • Sie muss klar und verbindlich formuliert sein.
  • Der Mieter muss das Mietobjekt tatsächlich für die Sanierung freigeben können.
  • Das Mietobjekt muss nach der Sanierung weiter bestehen (kein Abriss oder radikale Umbauten).

Wichtig:

  • Eine Auszugsgarantie nach der Kündigung hilft meist nicht mehr.
  • Der Vermieter kann die Miete nach dem Wiedereinzug nur im gesetzlichen Rahmen erhöhen.
  • Eine lange Vertragslaufzeit ist der beste Schutz.

Fazit: Eine Auszugsgarantie kann eine Sanierungskündigung verhindern, wenn sie rechtzeitig, klar und umsetzbar ist. Sie nützt aber nichts, wenn das Mietobjekt ab­ge­rissen oder grundlegend umgebaut wird.

 

 

 

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