EU-Widerrufs-Button seit Juni 2026 Pflicht

30. Juli 2026

Seit dem 19. Juni 2026 wird für Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte im Geschäft mit Verbrauchern ein elektronischer Widerrufs-Button in der EU verpflichtend. Der Widerruf soll damit online genauso einfach werden wie der Vertragsschluss.

Die wichtigsten Anforderungen:

  • Ständige Verfügbarkeit: Der Widerrufs-Button muss von jeder Unterseite des Webshops bzw. der Webseite leicht und eindeutig erreichbar sein.
  • Zweistufiger Prozess: Der Verbraucher muss den Widerruf auslösen und anschliessend bestätigen können.
  • Eingangsbestätigung: Nach dem Absenden ist dem Verbraucher unverzüglich eine Bestätigung, beispielsweise per E-Mail, zuzustellen.
  • Anpassung der Rechtstexte: Die Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls die Datenschutzerklärung sind an die neue elektronische Widerrufsmöglichkeit anzupassen.

Handlungsempfehlung: Shop-Systeme prüfen und die Rechtstexte auf der Webseite aktualisieren.

 

 

 

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