Häufige Steuerfragen

28. März 2025

Unser Sohn ist noch minderjährig, verfügt aber bereits über einen Lehrlingslohn. Müssen wir Eltern seinen Lohn versteuern ?

„Nein, der Lehrlingslohn muss von den Eltern nicht versteuert werden.  Dieser ist bis zum Erreichen der Steuerpflicht Ihres Sohnes von der Besteuerung ausgenommen. Erst wenn Ihr Sohn selber die erste eigene Steuererklärung einreichen muss (im Jahr nach Erreichen des 18. Lebensjahres) ist auch der Lehrlingslohn zu versteuern.“

Unsere Tochter studiert und wohnt noch zu Hause. Können wir noch den Kinderabzug machen, obwohl unsere Tochter bereits über 25 Jahre alt ist ?

„Ja. Sobald jedoch die Erstausbildung beendet ist und Ihre Tochter ein eigenes Einkommen hat, entfällt der Abzug. Der Stichtag ist dabei  immer der 31.12. des Steuerjahres (pro Rata Abzüge werden nicht gewährt).“

Ich möchte meinem Bruder 100‘000 Franken schenken. Kann ich das steuerfrei tun ?

„Nein. Steuerfrei sind nur Schenkungen an direkte Nachkommen. Für Geschwister gibt es lediglich einen Freibetrag von Fr. 15‘000. Alles was darüber hinausgeht unterliegt der Schenkungssteuer zum für Geschwister geltenden Steuersatz.“

Ich habe ein Einkommen von Fr. 20‘000. Kann ich den Maximalbetrag von Fr. 6‘826 in die Säule 3 a einzahlen ?

„Das kommt darauf an, ob Sie für Ihr  Einkommen auch Beiträge in die  Pensionskasse (2. Säule) einzahlen. Wenn dies der Fall ist, dürfen Sie den Maximalbeitrag von Fr. 6‘768 einzahlen. Wenn das Einkommen von der Pensionskasse ausgenommen ist, gilt der zulässige Höchstbetrag für selbständig Erwerbende, welcher maximal 20% des Einkommens beträgt.“

Ich besitze ein Ferienhaus im Ausland. Ist dieses für meine Schweizer Steuererklärung irgendwie relevant ?

„Ja. Sie müssen in Ihrer Steuererklärung sämtliche Vermögenswerte und Einkünfte  im In- und Ausland deklarieren. Ein Ferienhaus im Ausland wird jedoch nur für die Bestimmung des für die Besteuerung massgebenden Steuersatzes herangezogen und dann mittels internationaler Steuerausscheidung dem Ausland zur Besteuerung zugewiesen.

Pauschalabzüge für Gebäudeunterhalt: Für Unterhaltsarbeiten darf man beim Bund pro Jahr 10 Prozent des Eigenmietwertes bzw. des Brutto-Mietertrags abziehen. Ist die Liegenschaft älter als 10 Jahre, darf man 20 Prozent abziehen. Ob Sie die Pauschale oder die effektiven Kosten geltend machen wollen, können Sie beim Bund und in allen Kantonen für jede Steuerperiode neu entscheiden. Alle Werte in Prozent des Bruttoertrags oder des Eigenmietwerts.

Beim Unterhaltsabzug gilt ein striktes Entweder-oder: Entweder man nimmt den Pauschalabzug vor oder man macht den Abzug für die tatsächlich angefallenen Kosten. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige den geltend gemachten Aufwand belegen. Eine Mischform ist nicht zulässig. Das gilt auch für ausserordentliche Kosten wie Inserate, die ebenfalls Teil des Liegenschaftenaufwands sind.»

Ich habe eine Kapitalleistung der 3. Säule erhalten. Muss ich diese als Einkommen in die Steuererklärung eintragen ?

„Nein. Kapitalleistungen aus Vorsorgekonten werden nicht zum ordentlichen Einkommen dazugerechnet sondern getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Sie müssen die Auszahlung der Kapitalleistung nur auf der letzten Seite der Steuererklärung eintragen unter Ziff. 40 (Auszahlung von Kapitalleistungen).“

Ich habe seit vielen Jahren ein Konto, welches ich nie deklarierte. Kann ich mich dieses Jahr dafür immer noch straflos selber anzeigen ?

„Ja. Aber ohne Kosten verläuft die Selbstanzeige für Sie trotzdem nicht. Sie müssen für die letzten 10 Jahre sämtliche Kontoauszüge einreichen und die auf den Werten geschuldete ordentliche Steuer plus Verzugszinsen bezahlen. Zudem ist eine straflose Selbstanzeige nur einmal im Leben möglich. Darum empfehlen wir Ihnen, bei einer Selbstanzeige wirklich alle Werte anzuzeigen.“

Ich bin geschieden und erhalte von meinem Ex-Mann für meinen Sohn Alimente. Jetzt ist der Sohn, der bei mir lebt, volljährig geworden – wie muss ich die Alimente versteuern?

«Sie müssen die Alimente ab dem auf die Volljährigkeit folgenden Monat nicht mehr versteuern, da sie rechtlich jetzt an Ihren Sohn gehen und für ihn steuerfrei sind. Ihr Ex-Mann kann die Alimente allerdings auch nicht mehr vom Einkommen abziehen. Im Normalfall kann er jetzt aber einen Kinderabzug geltend machen.»

Müssen Aktiengewinne versteuert werden?

«Kapitalgewinnsteuer: Wer privat Aktien-Trading betreibt, muss die Gewinne aus dem Handel nicht versteuern. Steuerbar sind die Erträge nur für gewerbsmässige Aktienhändler. Wer Privatanleger ist und wer schon als gewerbsmässiger Händler gilt, ist nicht immer einfach zu unterscheiden. Wer als Privatanleger mit sehr hohen Summen handelt und mit seinem privaten Aktiengeschäften hohe Erträge einfährt, muss unter Umständen damit rechnen, Kapitalgewinnsteuer zahlen zu müssen.

Aktien aufführen: Die Steuerämter wollen nichtsdestotrotz auch bei Privatanlegern wissen, welche Aktien sie besitzen. Im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung müssen alle Aktienpakete aufgelistet werden, die am 31. Dezember gehalten werden, und zwar mit der Valorennummer. Der Wert der Aktien per Ende Jahr muss angegeben werden, weil sie als Teil des Vermögens gelten. Auch ausserbörslich gehandelte und nicht-kotierte Aktien müssen aufgeführt werden. Die Banken stellen in aller Regel mit den Steuerunterlagen nach dem Jahreswechsel eine Liste der Aktienkäufe und -verkäufe zu, was die Arbeit deutlich erleichtert.

Dividenden: Wer während des Jahres eine Dividende bezogen hat, muss diese aufführen, denn das Steueramt betrachtet dies als Teil der Einnahmen. Somit sind sie auch steuerpflichtig. In der Kolonne Bruttoertrag müssen die Dividenden angegeben werden. Wenn bei der Auszahlung der Dividende 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen wurden, profitieren die Steuerpflichtigen: Die Verrechnungssteuer wird zurückerstattet.

Ausländische Aktien: Ausländische Aktien und Dividenden aus ausländischen Titeln gehören ebenfalls in die Schweizer Steuererklärung. Bei Dividenden behalten andere Staaten (ausser dem Vereinigten Königreich und Australien) eine Quellensteuer ein. In den USA beträgt diese bis zu 30 Prozent. Speziell wegen des Steuerrückbehalts der USA existiert in der Steuererklärung das Formular DA-1.»

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