Haushalthilfe anstellen: das sind die Pflichten

28. April 2025

In der Schweiz ist die Anstellung einer Haushaltshilfe mit bestimmten Pflichten verbunden:

1. Der Arbeitgeber muss eine Unfallversicherung für die Haushalthilfe abschliessen.

2. Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse: Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in Höhe von 10,6% sowie zur Erwerbslosenversicherung (ALV) in Höhe von 2,2% des Bruttolohns werden fällig. Diese Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Ausgleichkasse stellt Musterformulare zur Verfügung.

3. Familienzulagen: unter Umständen können Familienzulagen in der Höhe von 200 bis 300 Franken pro Kind und Monat anfallen. Dies ist der Fall, wenn die Haushalthilfe oder ihr Ehepartner keine Familienzulagen erhält.

4. Lohnabrechnung: Monatlich ist eine Lohnabrechnung zu erstellen, die die entsprechenden Abzüge ausweist.

5. Lohnausweis: am Ende des Kalenderjahres muss ein Lohnausweis erstellt werden.

 

 

 

Ähnliche Beiträge

Häufige Steuerfragen

Unser Sohn ist noch minderjährig, verfügt aber bereits über einen Lehrlingslohn. Müssen wir Eltern seinen Lohn versteuern ? „Nein, der Lehrlingslohn muss von den Eltern nicht versteuert werden.  Dieser ist bis zum Erreichen der Steuerpflicht Ihres Sohnes von der...

Die Steuererklärung steht an!

Der ordentliche Eingabeschluss ist der 31. März. Für viele ist das ein sportliches Ziel. Zum einen, weil gerade anfangs Jahr vieles anfällt und das Geschäft wieder auf Trab gebracht werden muss. Zum anderen fehlen oft auch noch wichtige Unterlagen welche erst nach...