Haushaltslohn vor der Ehe muss versteuert werden

28. Oktober 2025

Im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Februar 2023 wurde die steuerliche Behandlung eines sogenannten Haushaltslohns im Heiratsjahr geprüft. Dabei handelte es sich um einen Lohn, den ein Ehegatte dem anderen im Heiratsjahr gezahlt hat. Im vorliegenden Fall zahlte der Ehemann seiner zukünftigen Ehefrau vor der Heirateinen Lohn von rund CHF 37’000, was durch einen Lohnnachweis belegt wurde. Strittig war, ob dieser Lohn als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit zu besteuern ist.

Entscheid des Gerichts:

1. Vor der Heirat: Der Haushaltslohn gilt als steuerbares Einkommen des Empfängers, da die Ehe noch nicht geschlossen war. 

2. Nach der Heirat: Der Haushaltslohn wird nicht mehr als steuerbares Einkommen behandelt, da die Unterhaltspflichten der Ehe greifen und der Lohn als Teil der ehelichen Unterstützung angesehen wird.

Für Steuerzwecke werden Ehegatten ab dem Heiratsdatum für das gesamte Jahr als wirtschaftliche Einheit betrachtet (Stichtagsprinzip). Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine fiktive ganzjährige Ehe angenommen wird.

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