Wird die Arbeit im Homeoffice verrichtet, so ist jeweils auf den Homeoffice-Standort abzustellen, ob der Feiertag gilt oder nicht und nicht auf den Standort des Betriebs oder des Sitzes der Arbeitgeberin.
Lottogewinne bis zu einer Million steuerfrei
Ab der Steuerperiode 2019 müssen Gewinne aus Lotto, Wettbewerben und Internet-Casinos bis zu einem Wert von einer Million nicht mehr versteuert werden.