Kein Steuerabzug kurz vor Ausreise ins Ausland

26. August 2025

Kurz vor ihrem Wegzug ins Ausland zahlte eine Frau über 240’000 Franken in ihre berufliche Vorsorge ein. Die Steuerbehörden sahen darin eine gezielte Steuerumgehung, da die Einzahlungen nicht wirklich dem Vorsorgeaufbau in der Schweiz dienten. Deshalb wurde der Steuerabzug verweigert. Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung und wies die Beschwerde ab; auch eine mögliche spätere Rückkehr in die Schweiz änderte daran nichts. (Quelle: BGE 9C_349/2024 vom 21.2.25)

Ähnliche Beiträge

Häufige Steuerfragen

Unser Sohn ist noch minderjährig, verfügt aber bereits über einen Lehrlingslohn. Müssen wir Eltern seinen Lohn versteuern ? „Nein, der Lehrlingslohn muss von den Eltern nicht versteuert werden.  Dieser ist bis zum Erreichen der Steuerpflicht Ihres Sohnes von der...

Die Steuererklärung steht an!

Der ordentliche Eingabeschluss ist der 31. März. Für viele ist das ein sportliches Ziel. Zum einen, weil gerade anfangs Jahr vieles anfällt und das Geschäft wieder auf Trab gebracht werden muss. Zum anderen fehlen oft auch noch wichtige Unterlagen welche erst nach...