Das Bundesgericht hat erstmals entschieden, dass Banken bei echten Execution‑Only‑Beziehungen, also wenn sie für Kunden nur Aufträge ausführen und keine Beratung oder Vermögensverwaltung anbieten, keine Retrozessionen herausgeben müssen. Der Grund: Bei reiner Ausführung gibt es keinen Handlungsspielraum der Bank und damit kein relevantes Risiko eines Interessenkonflikts. Die Retrozession entsteht allein aufgrund der Entscheidung der Kundschaft, nicht wegen eines Einflusses der Bank. (Quelle: BGer 4A_149/2025 vom 12.01.2026)
