Kreditzinsen steuerlich berücksichtigen – so funktionierts!

27. Juni 2025

Natürliche Personen können Schuldzinsen aus Privatkrediten bis zu einer Höhe von CHF 50’000 steuerlich absetzen. So verringert sich das steuerbare Einkommen und somit die Steuern, die auf die Einkünfte gezahlt werden müssen.

Um Schuldzinsen in der Steuererklärung absetzen zu können, muss es sich um einen der folgenden Kredite handeln:

  • Privatkredite und Privatdarlehen
  • Hypotheken
  • Kreditkartennutzung

Zinsen aus Leasingverträgen sind nicht zum Abzug zugelassen. Es empfiehlt sich daher, beim Autokauf die Vor- und Nachteile des Leasings im Vergleich mit dem Autokredit abzuwägen.

Schuldzinsen sind im Schuldenverzeichnis der Steuererklärung einzutragen. Wenn die Kredite von natürlichen Personen wie z. B. Freunden oder Familie vergeben wurden, sollten der Steuererklärung auch Kopien der Darlehensverträge sowie der Überweisungen beigefügt werden.

Ähnliche Beiträge

Häufige Steuerfragen

Unser Sohn ist noch minderjährig, verfügt aber bereits über einen Lehrlingslohn. Müssen wir Eltern seinen Lohn versteuern ? „Nein, der Lehrlingslohn muss von den Eltern nicht versteuert werden.  Dieser ist bis zum Erreichen der Steuerpflicht Ihres Sohnes von der...

Die Steuererklärung steht an!

Der ordentliche Eingabeschluss ist der 31. März. Für viele ist das ein sportliches Ziel. Zum einen, weil gerade anfangs Jahr vieles anfällt und das Geschäft wieder auf Trab gebracht werden muss. Zum anderen fehlen oft auch noch wichtige Unterlagen welche erst nach...