Meldepflicht für Kryptowährungen in der Steuererklärung

26. Februar 2026

Die Meldepflicht für Kryptowährungen in der Schweiz bedeutet, dass alle Personen und Unternehmen ihre digitalen Vermögenswerte in der Steuererklärung angeben müssen, ähnlich wie Bankguthaben oder Wertschriften.

Die Bewertung erfolgt zum Jahresendkurs 31. Dezember in Schweizer Franken. Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht dafür jährlich eine Kursliste der wichtigsten Coins. Die Angabe erfolgt im Vermögensverzeichnis der Steuererklärung, während Gewinne aus Verkauf oder Handel als steuerpflichtiges Einkommen deklariert werden müssen. Die Meldung ist wichtig, da das Nicht­deklarieren von Kryptowährungen zu Nachsteuern und Bussen führen kann.

 

 

 

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