Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen einem einzelnen Wohnungseigentümer und der gesamten Eigentümergemeinschaft, stellt sich die Frage, wer die Gerichtskosten trägt, falls der Einzelne gewinnt. Einige Gerichte vertreten die Auffassung, dass sich der siegreiche Eigentümer dennoch anteilig an den Kosten der Gemeinschaft beteiligen müsse.
Das Bundesgericht sieht dies jedoch anders: Wer einen Prozess gewinnt, darf nicht zusätzlich für die Kosten der Gegenseite aufkommen. In einem solchen Fall müssen die übrigen Eigentümer die Kosten übernehmen.