Schenkungen können unter bestimmten Bedingungen rückgängig gemacht werden

30. Juli 2026

Es ist möglich, eine Schenkung mit einer vertraglichen Bedingung zu verknüpfen, etwa, dass der geschenkte Betrag zurückbezahlt werden muss, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt wie z. B. der Verkauf einer Immobilie. Wird eine solche Klausel klar vereinbart, entsteht im entsprechenden Fall ein Anspruch auf Rückzahlung des geschenkten Geldes.

 

 

 

 

 

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