Bei diesem Bundesgerichturteil ging es darum, ob die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben auch möglich ist, wenn die Steuerbehörde von sich aus eine Steuerhinterziehung aufdeckt, oder ob es einer aktiven Meldungdurch die Erben bedarf.
Der Wortlaut der Regelung ist unklar: Es wird nicht ausdrücklich gesagt, ob die Erben aktiv melden müssen oder wann die Steuerbehörde von einer Hinterziehung Kenntnis erlangt haben muss.
Das Bundesgericht entschied nun: die vereinfachte Nachbesteuerung ist nur auf Antrag der Erben möglich ist. (Quelle: BGE 9C_42/2024 vom 5.12.2024)