Wer zahlt die Steuer: Eigentümer oder Wohnrechtsberechtigter?

27. Juni 2025

In einem Steuerfall in Genf ging es um die Frage, wem eine Liegenschaft für die Vermögenssteuer und die kantonale Liegenschaftssteuer zugeordnet werden soll: dem Eigentümer oder dem Wohnrechtsberechtigten. Die Steuerverwaltung argumentierte, das Wohnrecht sei wie eine Nutzniessung zu behandeln, da es dem Wohn­rechts­be­rechtigten ein uneingeschränktes Nutzungsrecht gewähre, ähnlich einem Eigentümer.

Das Bundesgericht entschied jedoch anders: Es stellte klar, dass ein Wohnrecht nicht mit einer Nutzniessung gleichgesetzt werden kann, da Wohnrechtsberechtigte – anders als Nutzniesser – die Liegenschaft nicht vermieten dürfen. Aufgrund dieser Unterschiede und des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage wurde entschieden, dass die Liegenschaft für die Vermögenssteuer und die Liegenschaftssteuer dem Eigentümer zuzuordnen ist. (Quelle: BGE 9C_305/2023 vom 10.10.2024)

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