Worum geht’s bei der sozialen Untersuchungsmaxine?

30. Dezember 2025

Wenn jemand vor Gericht geht und von einer Fachperson vertreten wird, zum Beispiel von einem Anwalt oder einem erfahrenen Gewerkschaftsvertreter, dann hilft das Gericht weniger aktiv mit, den Fall aufzuklären.

Normalerweise muss das Gericht in bestimmten Verfahren, z. B. bei Arbeits­streitigkeiten unter 30’000 Franken, selbst mithelfen, die Fakten zu finden, vor allem wenn die Person keine juristische Erfahrung hat. Das nennt man die soziale Untersuchungsmaxime.

Aber: Wenn die Person eine beruflich qualifizierte Vertretung hat, geht das Gericht davon aus, dass diese Fachperson weiss, wie man einen Fall richtig vorbereitet. Deshalb mischt sich das Gericht weniger ein und erwartet, dass die Vertretung alles Wichtige selbst vorbringt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt gegen seinen Arbeitgeber. Wenn er allein ist, hilft das Gericht ihm, die richtigen Fragen zu stellen. Wenn er aber von einer Gewerkschaftssekretärin oder einem Anwalt vertreten wird, macht das Gericht weniger, weil es davon ausgeht, dass die Vertretung den Fall professionell führt.

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