Ferienlager: Steuerabzug für arbeitende Eltern möglich

28. April 2026

Das Bundesgericht hat entschieden: Eltern können die Kosten für Ferienlager oder Kreativkurse ihrer Kinder von der Steuer abziehen, wenn diese in erster Linie der Betreuung dienen, also weil die Eltern arbeiten und niemand da ist, um auf die Kinder aufzupassen.

Ein Ehepaar aus Genf hatte seine beiden Kinder (4 und 6 Jahre alt) während der Schulferien und an schulfreien Mittwochen in Kreativkurse und thematische Lager geschickt. Die Steuerbehörde wollte diese Kosten nicht als Betreuungskosten anerkennen, sondern nur eine kleine Pauschale gewähren. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass Eltern Betreuungskosten abziehen können, wenn sie arbeiten und die Betreuung nötig ist.

Es kommt nicht darauf an, ob die Betreuung in einer Krippe, einer Tagesstätte oder einem Ferienlager stattfindet. Wichtig ist, dass die Betreuung im Vordergrund steht, nicht, ob das Kind dabei etwas lernt oder Spass hat. (Quelle: BGE 9C_156/2025 vom 29.1.2026)

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