Die Detektive beim Steueramt

26. August 2025

Ein Steuerpflichtiger stritt mit dem Steueramt über sein Steuerdomizil, ob es sich im Kanton Graubünden oder im Kanton Zürich befinde.

Das Steueramt ging der Sache akribisch nach: Es analysierte Bargeldbezüge, die überwiegend in Zürich erfolgten, überprüfte Strom- und Wasserverbrauch und stellte fest, dass das Haus des Steuerpflichtigen in Zürich umfassend renoviert wurde. Zudem ergaben die Ermittlungen nur eine geringe soziale Verbindung zum Kanton Graubünden. Auf Basis dieser Erkenntnisse entschied das Bundesgericht, dass das Steuerdomizil im Kanton Zürich liegt. (Quelle: BGE 9C_173/2024 vom 19.12.2024)

Ähnliche Beiträge

Häufige Steuerfragen

Unser Sohn ist noch minderjährig, verfügt aber bereits über einen Lehrlingslohn. Müssen wir Eltern seinen Lohn versteuern ? „Nein, der Lehrlingslohn muss von den Eltern nicht versteuert werden.  Dieser ist bis zum Erreichen der Steuerpflicht Ihres Sohnes von der...

Die Steuererklärung steht an!

Der ordentliche Eingabeschluss ist der 31. März. Für viele ist das ein sportliches Ziel. Zum einen, weil gerade anfangs Jahr vieles anfällt und das Geschäft wieder auf Trab gebracht werden muss. Zum anderen fehlen oft auch noch wichtige Unterlagen welche erst nach...