Ermessensveranlagung bei den Steuern: Was nun?

26. August 2025

Wenn jemand keine Steuererklärung einreicht oder unvollständige Unterlagen liefert, kann die Steuerbehörde den Steuerbetrag schätzen. Dabei wird meist ein höherer Betrag angesetzt als nötig, das nennt man eine Ermessensveranlagung.

Wer davon betroffen ist, kann sich dagegen wehren, indem er innert 30 Tagen eine Einsprache mit vollständiger Steuererklärung und allen nötigen Belegen einreicht. Ohne diese Unterlagen wird die Einsprache in der Regel abgelehnt.

Praktischer Tipp: Wer merkt, dass er es nicht rechtzeitig schafft, sollte frühzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Kommt es trotzdem zu einer Schätzung, zählt schnelles und vollständiges Handeln, um eine korrekte Berechnung zu erreichen.

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